Aus gegebenem Anlass weist der Vorstand darauf hin, dass Spielgeräte und Spieleinrichtungen – und darunter fallen auch Trampoline – der schriftlichen Genehmigungspflicht des Vorstandes unterliegen.
Gemäß § 7 der Kleingartenordnung der Stadt Köln ist der Standort mit dem Vorstand abzustimmen und ein Haftungsausschluss des Vorstandes durch den Kleingärtner zu unterschreiben.
Weiterhin ist das Aufstellen der Trampoline durch Vorstandsbeschluss nur im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. eines jeden Jahres gestattet.
Bei Vollendung des 13. Lebensjahres der Kinder sind sämtliche Aufbauten dauerhaft und unaufgefordert zu entfernen.
Die entsprechende Bauerlaubnis mit Erläuterungen ist im Vorstandsbüro erhältlich.