Liebe Pächter*innen,

wir möchten euch heute einen Hinweis des Kreisverbandes weiterleiten:
Aktuell gibt es vermehrt Beschwerden darüber, dass die Tore zu den Gängen in den Anlagen verschlossen sind.
Wir möchten daher noch einmal daran erinnern, dass Kleingärten zum öffentlichen Grün gehören und die Gangtore tagsüber bis zum Einbruch der Dunkelheit geöffnet sein müssen. Diese Regelung findet ihr in § 2 Abs. 4 der Gartenordnung.

Vielen Dank, dass ihr euch an diese Vorgabe haltet!

Euer Vorstandsteam