Liebe Gartenpächter*innen,

leider erreichen uns immer wieder vermehrt Beschwerden von Kleingärtnern, dass
die Ruhezeiten von anderen Kleingärtnern und deren Besuchern nicht eingehalten
werden.
Daher nochmals der Hinweis, dass Ruhezeiten vom 01.04. bis 30.09. eines jeden
Jahres von Samstag ab 13:00 Uhr bis einschließlich Montagmorgen 7:00 Uhr
gelten.
Darunter ist zu verstehen, dass in diesen Zeiten u.a. Benzin-, Elektro- und
Handrasenmäher sowie andere Elektro- und Akkugeräte nicht eingesetzt werden
dürfen. Auch sonstige Lärmbelästigungen sind zu vermeiden.
Ganzjährig gilt im Übrigen die Nachtruhe von 22:00 bis 7:00 Uhr, sowie die
Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr.

Euer Vorstand