Eine Kleingärtnerin hat dem Vorstand folgendes Schreiben geschickt:
Lieber Vorstand,
ich habe heute in meinem Garten Fuchslosung entdeckt, die voller Rattengift war.
Es handelt sich um Weizenkörner, die mit Brodifacoum aus der 2ten Generation versehen sind. (gut zu erkennen an der Rotfärbung)
Hier handelt jemand in unserem Verein rücksichtslos, grob fahrlässig und macht sich strafbar.
Diese hochgefährlichen Gifte für Mensch und Tier dürfen nur von ausgebildeten Schädlingsbekämpfern mit Sachkundenachweis verwendet werden und nicht einfach frei in der Gartenanlage verteilt werden.
Zudem steht dies auch in unserer neuen Kleingartenordnung vom 01.01.23 unter Kleingärtnerische Nutzung §1 Punkt 7 : die Verwendung von ….Insektiziden und Rodentiziden(Gift gegen Ratten, Mäuse usw,) sind verboten…..
Der Vorstand weist nochmals auf die Gartenordnung und die Strafbarkeit von Giften gegen Pflanzen und Tieren etc. hin