Liebe Gartenpächter*innen,

da Besucher in der Kletterrose eingeschlossen wurden, möchten wir noch einmal auf die Gartenordnung hinweisen.

Paragraph 2 Absatz 4 besagt, dass die Kleingartenanlage tagsüber für Besucher und Spaziergänger zugänglich zu halten ist.

Die Außentore der Anlage sind deshalb tagsüber bis zum Eintritt der Dunkelheit für Besucher und Spaziergänger offen zu halten.

In den Wintermonaten von November bis Ende Februar können die Tore auch tagsüber abgeschlossen werden.

Euer Vorstand