In den Gärten anfallender Müll (z.B. vom Grillen) ist privat zu entsorgen.
Jedes Jahr wird an einem Samstagvormittag im November ein Bauschuttcontainer zur Verfügung gestellt.
Der Anbau von Cannabis im Bereich der Kleingartenanlage ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt.
Für das Befahren des Sülzer Aquarienwegs ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Diese kann beim Vorstand angefragt werden.
Das Fahrzeug darf nur zum Be- und Entladen abgestellt werden; Parken ist nicht erlaubt.
Jedes Jahr stellt der Verein an einem Samstagvormittag im November Grünschnittcontainer zur Verfügung und im Frühjahr einen Häcksler.
Ganzjährig kann Grünschnitt kostenlos bei den AWB in Ossendorf abgegeben werden.
In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist in Deutschland starker Heckenschnitt, auch Formschnitt genannt, verboten, um brütende Vögel zu schützen. Dies gilt auch für Bäume, Sträucher und lebende Zäune. Pflegeschnitte, die den Zuwachs des Jahres entfernen, sind jedoch erlaubt.
Ausnahmen:
In bestimmten Fällen, wie bei krankheitsbefallenen oder gefährlichen Ästen, können auch während der Vogelschutzzeit Schnittarbeiten erlaubt sein.
Warum der Heckenschnitt verboten ist:
Die Vogelschutzzeit dient dazu, brütende Vögel vor dem Verlust ihrer Nistplätze zu schützen. Viele Vogelarten sind auf Bäume, Hecken und Sträucher als Nist- und Brutplatz angewiesen. Ein starker Heckenschnitt während der Brutsaison kann dazu führen, dass Nester zerstört werden und die Vögel ihre Jungtiere verlieren.
Konsequenzen bei Verstößen:
Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Wichtiger Hinweis:
Vor jedem Heckenschnitt sollte man sich vergewissern, dass in der Hecke kein Vogelnest mit Eiern oder Jungvögeln vorhanden ist. Im Zweifelsfall sollte der Schnitt verschoben werden oder eine fachkundige Person hinzugezogen werden.
Jede/r Kleingärtner*in ist verpflichtet, in seinem/ihrem Kleingarten einen Kompostplatz einzurichten.
Bitte entsorgt nichts Gekochtes/Gebratenes/Gegrilltes und keine tierischen Reste auf dem Kompost. Hiervon werden Mäuse und Ratten angezogen.
Zusätzlich wird gibt es einen Gemeinschaftskompost auf dem Jasminweg. Hier können jedoch nur Gartenabfälle entsorgt werden, die schnell verrotten.
Die Wege der Kleingartenanlage sind von den Kleingärtner*innen der jeweils angrenzenden Gärten je zur Hälfte zu pflegen.
Sofern es keine gegenüberliegenden Gärten gibt, sondern eine Grünfläche mit Büschen, Sträuchern und/oder Rasen, obliegt die Pflege des gesamten Wegstücks, sowie der Grünfläche bis zum gegenüberliegenden Zaun jeweils den anliegenden Pächter*innen (siehe Gartenordnung § 6 Ziffer 3). Diese Pflege wird als jährliche Gemeinschaftsarbeit anerkannt.
Das Fahrradfahren auf den Gängen ist grundsätzlich erlaubt.
Bitte fahrt dabei unbedingt in Schrittgeschwindigkeit. Nehmt bitte Rücksicht auf andere Personen
– wir würden uns sehr freuen, wenn ihr euer Rad weiterhin schiebt.
Wir bieten euch zum Selbstkostenpreis von 12 € Ersatzschlüssel für die Tore an, die ihr gerne während der Sprechstunde bei uns abholen könnt. Bitte lasst keine „billigen“ Nachschlüssel anfertigen, denn wir haben festgestellt, dass die langfristig die Schlösser schädigen.
Toilettenschlüssel können ebenfalls während der Sprechstunde für 40 € abgeholt werden.
Die Toiletten werden im Anschluss an die Containeraktion geschlossen und im Frühjahr wieder geöffnet.
In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist in Deutschland starker Heckenschnitt, auch Formschnitt genannt, verboten, um brütende Vögel zu schützen. Dies gilt auch für Bäume, Sträucher und lebende Zäune. Pflegeschnitte, die den Zuwachs des Jahres entfernen, sind jedoch erlaubt.
Ausnahmen:
In bestimmten Fällen, wie bei krankheitsbefallenen oder gefährlichen Ästen, können auch während der Vogelschutzzeit Schnittarbeiten erlaubt sein.
Warum der Heckenschnitt verboten ist:
Die Vogelschutzzeit dient dazu, brütende Vögel vor dem Verlust ihrer Nistplätze zu schützen. Viele Vogelarten sind auf Bäume, Hecken und Sträucher als Nist- und Brutplatz angewiesen. Ein starker Heckenschnitt während der Brutsaison kann dazu führen, dass Nester zerstört werden und die Vögel ihre Jungtiere verlieren.
Konsequenzen bei Verstößen:
Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Wichtiger Hinweis:
Vor jedem Heckenschnitt sollte man sich vergewissern, dass in der Hecke kein Vogelnest mit Eiern oder Jungvögeln vorhanden ist. Im Zweifelsfall sollte der Schnitt verschoben werden oder eine fachkundige Person hinzugezogen werden.
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