Fragen und Antworten
In den Gärten anfallender Müll (z.B. vom Grillen) ist privat zu entsorgen.
Im Falle eines umgefallenen Baumes, der z.B. den Zugang info@kletterrose-koeln.de zum Aquarienweg oder Wege der Außengärten versperrt, meldet euch bitte unter bei uns. Jemand von uns kommt schnellstens zur Schadensichtung – dann wird entschieden, ob wir selbst freiräumen können oder die Feuerwehr unterstützen muss.
Jedes Jahr wird an einem Samstagvormittag im November ein Bauschuttcontainer zur Verfügung gestellt.
Der Anbau von Cannabis im Bereich der Kleingartenanlage ist auch nach Inkrafttreten des CanG grundsätzlich nicht erlaubt.
Im Falle eines Einbruchs/Diebstahls sind folgende Punkte vom Pächter/Pächterin zu beachten:
- Polizei informieren
- Bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sofort die Polizei verständigen.
- Anzeige erstatten und das Aktenzeichen notieren (wird für die Versicherung benötigt).
- Schadensdokumentation anfertigen
- Fotos von allen betroffenen Bereichen und Gegenständen machen.
- Möglichst detailliert: Nahaufnahmen und Übersichtsbilder.
- Datum und Uhrzeit der Aufnahme vermerken.
- Versicherungsunterlagen vorbereiten
- Formulare vom Kreisverband (KV) online ausfüllen oder ausdrucken.
- Alle erforderlichen Angaben vollständig ausfüllen (Schadensbeschreibung, geschätzte Höhe, Aktenzeichen der Polizei).
- Belege oder Rechnungen beifügen, soweit vorhanden.
- Unterlagen einreichen
- Die ausgefüllten Unterlagen per Mail an info@kletterrose-koeln.de senden, während der Sprechstunde abgeben oder in den Vereinsbriefkasten legen.
- Kurze Info an den Vorstand (z. B. per E-Mail oder Telefon), dass Unterlagen eingereicht wurden.
- Weiterleitung durch den Vorstand
- Vorstand leitet die Unterlagen an den Kreisverband weiter.
- Kreisverband übernimmt die Kommunikation mit der Versicherung.
Für das Befahren des Sülzer Aquarienwegs ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich. Diese kann beim Vorstand angefragt werden.
Das Fahrzeug darf nur zum Be- und Entladen abgestellt werden; Parken ist nicht erlaubt.
Die Gartenordnung der Stadt Köln findet Ihr unter diesem Link: Kleingartenordnung
Jedes Jahr stellt der Verein an einem Samstagvormittag im November Grünschnittcontainer zur Verfügung und im Frühjahr einen Häcksler.
Ganzjährig kann Grünschnitt kostenlos bei den AWB in Ossendorf abgegeben werden.
In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist in Deutschland starker Heckenschnitt, auch Formschnitt genannt, verboten, um brütende Vögel zu schützen. Dies gilt auch für Bäume, Sträucher und lebende Zäune. Pflegeschnitte, die den Zuwachs des Jahres entfernen, sind jedoch erlaubt.
Ausnahmen:
In bestimmten Fällen, wie bei krankheitsbefallenen oder gefährlichen Ästen, können auch während der Vogelschutzzeit Schnittarbeiten erlaubt sein.
Warum der Heckenschnitt verboten ist:
Die Vogelschutzzeit dient dazu, brütende Vögel vor dem Verlust ihrer Nistplätze zu schützen. Viele Vogelarten sind auf Bäume, Hecken und Sträucher als Nist- und Brutplatz angewiesen. Ein starker Heckenschnitt während der Brutsaison kann dazu führen, dass Nester zerstört werden und die Vögel ihre Jungtiere verlieren.
Konsequenzen bei Verstößen:
Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Wichtiger Hinweis:
Vor jedem Heckenschnitt sollte man sich vergewissern, dass in der Hecke kein Vogelnest mit Eiern oder Jungvögeln vorhanden ist. Im Zweifelsfall sollte der Schnitt verschoben werden oder eine fachkundige Person hinzugezogen werden.
In Köln sind Hornissen besonders geschützt und dürfen weder getötet noch gestört werden. Wenn ein Hornissennest eine Gefahr darstellt, sollte die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln kontaktiert werden, um eine Umsiedlung zu beantragen.
Die Asiatische Hornisse, eine invasive Art, ist ebenfalls ein Thema, und Sichtungen sollten gemeldet werden (Webseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW oder in der App „Meine Umwelt”.
Im folgenden Bild seht ihr die asiatische Hornisse links und die europäische Hornisse rechts.

Wir raten den Kleingärter*inen im Kleingarten einen Kompostplatz einzurichten.
Bitte entsorgt nichts Gekochtes/Gebratenes/Gegrilltes und keine tierischen Reste auf dem Kompost. Hiervon werden Mäuse und Ratten angezogen.
Zusätzlich wird gibt es einen Gemeinschaftskompost auf dem Jasminweg. Hier können jedoch nur Gartenabfälle entsorgt werden, die schnell verrotten. Nicht
dazu gehören z.B. Rosen und Gräser wie z.B. Bambus.
Die Wege der Kleingartenanlage sind von den Kleingärtner*innen der jeweils angrenzenden Gärten je zur Hälfte zu pflegen.
Sofern es keine gegenüberliegenden Gärten gibt, sondern eine Grünfläche mit Büschen, Sträuchern und/oder Rasen, obliegt die Pflege des gesamten Wegstücks, sowie der Grünfläche bis zum gegenüberliegenden Zaun jeweils den anliegenden Pächter*innen (siehe Gartenordnung § 6 Ziffer 3). Diese Pflege wird als jährliche Gemeinschaftsarbeit anerkannt.
Das Fahrradfahren auf den Gängen ist grundsätzlich erlaubt.
Bitte fahrt dabei unbedingt in Schrittgeschwindigkeit. Nehmt bitte Rücksicht auf andere Personen
– wir würden uns sehr freuen, wenn ihr euer Rad weiterhin schiebt.
Wir bieten euch zum Selbstkostenpreis von 12 € Ersatzschlüssel für die Tore an, die ihr gerne während der Sprechstunde bei uns abholen könnt. Bitte lasst keine „billigen“ Nachschlüssel anfertigen, denn wir haben festgestellt, dass die langfristig die Schlösser schädigen.
Toilettenschlüssel können ebenfalls während der Sprechstunde für 40 € abgeholt werden.
Gegen eine Mehrprämie können auf dem Laubendach befestigte Solarmodule inkl. Befestigung gegen Feuer, Diebstahl-, Sturm- und Hagelschäden mitversichert werden.
Die Jahresprämie (Bruttojahresprämie und Gebühr) je 200 Euro Versicherungssumme beträgt 10 Euro.
In Verbindung mit der Zusatzversicherung für Solarmodule muss innerhalb des versicherten Gebäudes befindliches Zubehör der Solaranlage im Rahmen der Inhaltsversicherung mitversichert werden. Hierfür ist eine Erhöhung der Versicherungssumme um den Neuwert der Solaranlage erforderlich.
Die Jahresprämie (Bruttojahresprämie und Gebühr) je 500 Euro Höherversicherung beträgt für die versicherten Gefahren Sturm und Hagel innerhalb der Gebäudeversicherung für Lauben 1 Euro, wobei die maximale Höchstversicherungssumme einschließlich der Grundversicherung auf 40.000 Euro begrenzt ist.
Die Jahresprämie (Bruttojahresprämie und Gebühr) je 500 Euro Höherversicherung beträgt für die versicherten Gefahren Feuer und Einbruchdiebstahl innerhalb der Inhaltsversicherung für Lauben 4 Euro, wobei die Höchstversicherungssumme auf 10.000 Euro begrenzt ist.
Die Toiletten werden im Anschluss an die Containeraktion geschlossen und im Frühjahr wieder geöffnet.
In der Zeit vom 1. März bis 30. September ist in Deutschland starker Heckenschnitt, auch Formschnitt genannt, verboten, um brütende Vögel zu schützen. Dies gilt auch für Bäume, Sträucher und lebende Zäune. Pflegeschnitte, die den Zuwachs des Jahres entfernen, sind jedoch erlaubt.
Ausnahmen:
In bestimmten Fällen, wie bei krankheitsbefallenen oder gefährlichen Ästen, können auch während der Vogelschutzzeit Schnittarbeiten erlaubt sein.
Warum der Heckenschnitt verboten ist:
Die Vogelschutzzeit dient dazu, brütende Vögel vor dem Verlust ihrer Nistplätze zu schützen. Viele Vogelarten sind auf Bäume, Hecken und Sträucher als Nist- und Brutplatz angewiesen. Ein starker Heckenschnitt während der Brutsaison kann dazu führen, dass Nester zerstört werden und die Vögel ihre Jungtiere verlieren.
Konsequenzen bei Verstößen:
Ein Verstoß gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Wichtiger Hinweis:
Vor jedem Heckenschnitt sollte man sich vergewissern, dass in der Hecke kein Vogelnest mit Eiern oder Jungvögeln vorhanden ist. Im Zweifelsfall sollte der Schnitt verschoben werden oder eine fachkundige Person hinzugezogen werden.
Defekter Wasserhahn im Schacht
Bitte eine E-Mail an info@kletterrose-koeln.de unter Angabe des Weges und der Gartennummer. Wir kümmern uns schnellstmöglich!
Wasser läuft im fremden Garten / im Vereinsräumen / Biergarten
Gärten dürfen generell nur mit Zustimmung des jeweiligen Pächters/ der Pächterin betreten werden. Wenn ihr bemerkt, dass Wasser läuft, bitte Bescheid geben – wir informieren wir den Gärtner / die Gärtnerin.
In beiden Fällen gilt: Für den Wasserfluss hinter der Wasseruhr ist der Gärtner/ die Gärtnerin verantwortlich.
Vom Stand der Wasseruhr ist ein Foto bis zum 30.10. eines jeden Jahres mit Angabe der Gartennummer an wasserstand@kletterrose-koeln.de zu senden oder der Stand ist deutlich lesbar mit Gartennummer und Namen in den Briefkasten am Vereinsbüro zu einzuwerfen.
Nichts gefunden 🙁

