Der Kleingartenverein Kletterrose ist für viele unserer Mitglieder ein Ort der Ruhe, Erholung und des persönlichen Rückzugs. Der Schutz der Privatsphäre und des guten nachbarschaftlichen Miteinanders liegt uns daher besonders am Herzen.
Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, den Start, die Landung und den Betrieb von Drohnen auf dem gesamten Vereinsgelände nicht zu gestatten.
Bereits das Überfliegen von Gärten kann als störend empfunden werden und – insbesondere bei Drohnen mit Kamera – die Privatsphäre unserer Mitglieder beeinträchtigen. Zudem möchten wir mögliche Sicherheitsrisiken vermeiden.
Auf Grundlage unseres Hausrechts gilt das Drohnenverbot für alle Drohnen, unabhängig von Größe oder technischer Ausstattung. Ausnahmen bestehen ausschließlich für behördliche Einsätze (z. B. Polizei oder Feuerwehr).
Zusätzlich zu unserer Entscheidung liegt unsere Anlage innerhalb der 1,5‑km‑Flugbeschränkungszone des Hubschrauberlandeplatzes der Uniklinik. In diesem Bereich sind Drohnenflüge grundsätzlich nur mit besonderer Genehmigung zulässig, um Rettungs‑ und Hubschraubereinsätze nicht zu gefährden.
Wir bitten alle Mitglieder und Gäste herzlich um Verständnis und um die Beachtung dieser Regelung.
Sie hilft uns, den Kleingartenverein Kletterrose als einen angenehmen, geschützten und erholsamen Ort für alle zu erhalten.

